Für Unternehmer mit einem Jahresumsatz über 15.000,-- € und Barumsätzen über 7.500,-- € besteht ab dem Jahr 2016 die Verpflichtung zur Verwendung eines elektronischen Aufzeichnungssystems. Als Registrierkasse können auch elektronische Aufzeichnungssysteme, wie z.B. unsere Softwarelösungen für eine mobile Registrierkassa am Tablet oder die stationäre Variante am PC verwendet werden. Außerdem besteht für jedes Unternehmen ab 1.1.2016 die Verpflichtung, bei Barzahlungen einen Beleg zu erstellen und dem Käufer auszuhändigen.