Beim Ministerrat wurden folgende Änderungen beschlossen.
- Erzielen Unternehmen einen Teil ihrer Umsätze außerhalb von festen Räumlichkeiten („Kalte Hand Regelung“), sollen diese Umsätze von der Registrierkassenpflicht ausgenommen und eine einfache Losungsermittlung ermöglicht werden, wenn der Jahresumsatz der außerhalb der festen Räumlichkeiten ausgeübten Tätigkeiten 30.000 Euro nicht überschreitet.
- Die Registrierkassenpflicht für Alm-, Berg-, Schi- und Schutzhütten soll entfallen, wenn die Umsätze 30.000 Euro nicht überschreiten
- Das Inkrafttreten für die verpflichtende technische Sicherheitseinrichtung von Registrierkassen soll von 1.1.2017 auf 1.4.2017 verschoben werden, um den betroffenen Unternehmen ausreichend Zeit für die Umstellung zu verschaffen.
(Auszug von WKO)